Warum der Stadt- und Gemeinderat eine Parkplatzverordnung beschliesst, die Bevölkerung und dem Gewerbe schadet

Der Stadt- und Gemeinderat hat eine neue Parkplatzverordnung eingeführt, die für viele Einwohnerinnen und Einwohner sowie für das lokale Gewerbe spürbare Nachteile bringt. Doch diese Massnahme trifft die falschen: Familien, Senioren, Schichtarbeiter, Pflegepersonal und das lokale Gewerbe. Statt die reale Mobilitätsnachfrage zu berücksichtigen, setzt man auf eine ideologische Reduktionspolitik – mit absehbar negativen Folgen für die Lebensqualität und die Wirtschaft vor Ort.

Diese Idee hat ihren Ursprung in politischen Konzepten der 1990er-Jahre. Sie wird bis heute von bestimmten politischen Kreisen vertreten, obwohl ihre Wirksamkeit in der Praxis widerlegt ist. Im Gegenteil: Wo Parkplätze fehlen, entstehen Parksuchverkehr, Frustration und oft Ausweichverkehr in die Quartiere.

Weil eine offene Parkplatzreduktion in der Bevölkerung meist keine Mehrheit findet, haben gewiefte Aktivisten das Thema geschickt in die Raumplanung eingebaut. Statt transparent über Verkehrs- oder Umweltpolitik zu debattieren, wird die Reduktion nun als „raumplanerisches Instrument“ verkauft.

Der Regierungsrat wollte ursprünglich den Gemeinden eine solche Reduktion sogar vorschreiben – scheiterte aber an einem selbst in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten. Nun versucht man, diese Reduktion über Empfehlungen und vermeintlich ‚gute Absichten‘ mit dem Instrument der Raumplanung durchzusetzen. Der Stadt- und Gemeinderat ist dieser Rhetorik offenbar erlegen.

Was war das ursprüngliche Ziel der Parkplatzreduzierung?

Das eigentliche Ziel der Parkplatzreduktion war es, vor allem Pendler, die das Auto nur aus Bequemlichkeit nutzen, zum Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr zu bewegen.

In Opfikon ist dieses Ziel jedoch völlig verfehlt: Die Gemeinde verfügt über eine der höchsten ÖV-Dichten pro Fläche in der Schweiz und hat gleichzeitig einen der tiefsten Pendleranteile. Eine weitere Reduktion der Parkplätze bringt hier weder Verkehrsverlagerung noch Umweltentlastung – sie ist für die Bewohner schlicht sinnlos.

Auch Familien sollten zum Verzicht auf das private Auto bewegt werden. Für die Befürworter funktioniert das gut: mit Lastenvelo zur Schule, Homeoffice und gut bezahlten Teilzeitstellen. In Glattbrugg sieht die Realität anders aus. Hier leben viele Einwandererfamilien, die zum Lebensunterhalt Vollzeit arbeiten und oft noch Nebenjobs brauchen. Für sie ist das Auto kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit im Alltag.

Eine ideologische Parkplatzverknappung ignoriert diese unterschiedlichen Lebensrealitäten und trifft vor allem jene, die auf das Auto angewiesen sind.

Warum hat die Reduktion der Parkplätze auf die Umwelt keinen positiven Einfluss?

Viele Menschen sind auf das Auto angewiesen: Handwerker, Pflegepersonal, Servicetechniker und Schichtarbeiter benötigen ihr Fahrzeug unbestritten – sei es für Werkzeug und Maschinen oder für Einsätze zu jeder Tages- und Nachtzeit. Auch Familien mit Kindern oder Grosseltern nutzen das Auto aus praktischen Gründen, um Alltag und Freizeit zu bewältigen.

Eine willkürliche oder flächendeckende Reduktion der Parkplätze führt jedoch nicht zu weniger Umweltbelastung, sondern oft zum Gegenteil. Sie erzeugt wirtschaftlichen Druck: Betroffene suchen dann günstigere Wohn- und Parkmöglichkeiten in Landgemeinden und den Nachbarkantonen. Weil unsere Region diese Berufsgruppen weiterhin braucht, pendeln Handwerker, Techniker und Pflegekräfte vermehrt mit dem Auto aus der Randregion ein – mit zusätzlichem Verkehr als Folge.

Wie wirkt sich die neue Parkplatzverordnung aus?

Die BZO wurde dahingehend verändert, dass in den Reduktionsgebieten pro Wohnung nur noch 0,8 Parkplätze gebaut werden dürfen.

Bisher galt (und wieder, sobald die neue Parkplatzverordnung abgelehnt wurde): Pro Wohnung muss mindestens ein Parkplatz gebaut werden, ohne Obergrenze für die Bewohner. Kein Bedarfsnachweis, keine juristischen Turnübungen – wer einen Parkplatz braucht, bekommt einen.

Diese Regelung hat jahrzehntelang funktioniert und wurde 2011 explizit in Art. 3 der Parkplatzverordnung so festgeschrieben, vom Kanton geprüft und ohne jeglichen Einwand in Kraft gesetzt.

Wie werden bestehende Parkplätze vernichtet?

Die neue Regelung greift insbesondere bei tiefgreifenden Umbauten oder Aufstockungen von bestehenden Gebäuden. Ein Beispiel:

Ein Mehrfamilienhaus mit 10 Familienwohnungen verfügt heute über 26 Parkplätze (20 in der Garage, 6 im Freien). Wird das Gebäude um 4 Wohnungen auf insgesamt 14 erweitert, kommt die neue Berechnungsformel zur Anwendung.

Mit einem Faktor von 0,8 ergibt sich: 14 Wohnungen × 0,8 = 11,2 ? zulässig sind also nur noch 11 Parkplätze. Das bedeutet:

Von den ursprünglich 26 Parkplätzen müssten 15 aufgehoben werden. Für die vier neuen Wohnungen stehen somit keine Parkplätze zur Verfügung. Gleichzeitig müssten bestehenden Mieterinnen und Mietern 15 Parkplätze gekündigt werden.

Die Folge liegt auf der Hand: Solche Vorgaben machen Bauprojekte wirtschaftlich und praktisch unattraktiv – dringend benötigter Wohnraum wird nicht realisiert.

Wie werden Familienwohnungen verhindert?

Weil sich Familienwohnungen ohne Parkplatz extrem schlecht vermieten lassen, werden anstelle einer Aufstockung vornehmlich hochrentable Kleinwohnungen neu gebaut.

Anstelle von 14 Familienwohnungen mit 11 Parkplätzen, werden dann auf demselben Grundstück 56 Kleinwohnungen mit 45 Parkplätzen erstellt (56 × 0,8 = 44,8). Warum diese 45 Parkplätze dann weniger Verkehr als die ursprünglichen 26 verursachen sollen, bleibt das Geheimnis der Befürworter.